Häufig gestellte Fragen

Zehn häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in den Niederlanden

Wenn ein deutscher Arbeitnehmer auf den niederländischen Arbeitsmarkt strebt, drängen sich naturgemäß zahlreiche Fragen auf. Zum Beispiel nach den Auswirkungen einer zukünftigen Anstellung auf Steuern, Sozialversicherung, Rente und Kindergeld. Hier zehn wichtige und häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in den Niederlanden.

Werden deutsche Berufsabschlüsse in den Niederlanden anerkannt?
Ein niederländischer Arbeitgeber ist in der Regel weder über das Niveau noch über den Inhalt der deutschen Berufsabschlüsse ausreichend informiert. Allgemein gilt aber die Regel, dass die Berufsabschlüsse gegenseitig anerkannt werden. Die EURES-Berater der deutschen und niederländischen Arbeitsagenturen bieten hierzu weitere Informationen. Das gemeinsame Portal für die internationale Zeugnisbewertung (IDW) ist: ww.idw.nl

Wo sind Arbeitnehmer sozialversichert, die als Grenzgänger in den Niederlanden arbeiten?
Die europäische Verordnung 883/2004 bestimmt, dass Arbeitnehmer im jeweiligen Arbeitsland sozialversichert sind. Wer also in den Niederlanden arbeitet, ist auch dort sozialversicherungspflichtig. Dazu gehören die Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Grenzgänger zahlen Pflichtbeiträge für die niederländischen Volksversicherungen (volksverzekeringen).
In den Tarifverträgen (collectievearbeidsovereenkomsten = cao´s) sind oftmals Vereinbarungen etwa über eine betriebliche Rentenversicherung enthalten, die einen wichtigen Bestandteil der sozialen Sicherheit in den Niederlanden bilden.
Falls ein Grenzgänger nicht nur in den Niederlanden arbeitet, sondern auch in einem anderen Land wie Deutschland, muss geklärt werden, wo der niederländische Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus Deutschland sozialversichern muss. Auskünfte erteilt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung– Ausland (DVKA) oder die eigene Krankenkasse.

In welchem Land bezahlt man als Grenzgänger Steuern und Abgaben? Und wieviel?
Über den in den Niederlanden erzielten Lohn ist der deutsche Arbeitnehmer als abhängig beschäftigter Grenzgänger in den Niederlanden lohnsteuerpflichtig. Der niederländische Arbeitgeber führt die Lohnsteuer (loonbelasting) gleichzeitig mit den Beiträgen zur Sozialversicherung (premievolksverzekering) als „loonheffing“ an das niederländische Finanzamt ab.
Um in den Genuss von niederländischen Steuervorteilen wie absetzbare Kosten und Steuerermäßigungen gelangen zu können, sind die Voraussetzungen der „90 %-Regelung“ zu erfüllen. Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn der deutsche Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeitet und mit mindestens 90% seines gesamten Einkommens in den Niederlanden steuerpflichtig ist. Paare, die in den Niederlanden die Voraussetzungen für eine sogenannte „Fiskalpartnerschaft“ erfüllen und die in den Niederlanden gemeinsam veranlagt werden wollen, können dies tun. Dafür muss mindestens einer der Partner in den Niederlanden arbeiten und beide Partner müssen zusammen mit mindestens 90 % ihres gesamten Einkommens in den Niederlanden steuerpflichtig sein. In den Niederlanden darf nur der Lohn aus Tätigkeiten besteuert werden, die in den Niederlanden verrichtet wurden.

Wie kann eine „Burgerservicenummer“ (BSN) beantragt werden?
Für das Arbeiten in den Niederlanden ist eine sogenannte Burgerservicenummer (BSN-Nummer) notwendig. Dabei handelt es sich um eine neunstellige, kombinierte Sozialversicherungs- und Steuernummer. Grenzgänger müssen sich als „Nicht-Einwohner“ (Niet-ingezetenen) registrieren lassen (RNI). Zur Beantragung der BSN-Nummer wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Auf den Webseiten der jeweiligen niederländischen Gemeinden gibt es nähere Informationen.

Wie sind Lohn und andere Arbeitsbedingungen in den Niederlanden geregelt?
Grenzgänger haben gemäß der europäischen Verordnung 883/2004 Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen und arbeiten.
Manche Arbeitsbedingungen sind gesetzlich geregelt. Bestimmungen zu den Arbeitslöhnen und zusätzlichen Arbeitsbedingungen sind außerdem häufig in den cao´s (Tarifverträgen) geregelt. Die niederländischen cao´s sind fast alle allgemeinverbindlich. Es gibt sowohl Betriebs-cao´s als auch cao´s für einzelne Branchen oder Betriebszweige. In diesen cao´s werden Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Lohn, Lohnsystematik, Kündigungsfristen, Kinderbetreuung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die nicht-gesetzlichen Sozialleistungen wie tarifvertragliche Zusatzversicherung geregelt.

Welchen Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer?
Der Mindestanspruch auf Urlaub errechnet sich aus der Anzahl der Wochenarbeitstage x 4 – meistens 4 x 5 = 20 Urlaubstage. Oftmals werden in den cao´s ergänzende Vereinbarungen über die Erhöhung der Anzahl der Urlaubstage getroffen. Außerdem kann – sofern die tatsächliche Arbeitszeit 40 Wochenstunden und die im cao festgelegte Arbeitszeit 38 Stunden beträgt – vereinbart werden, dass man Anspruch auf zum Beispiel 12 so genannte Arbeitszeitverkürzungstage (arbeidstijdverkortingsdagen bzw. ATV-dagen) hat. In den Niederlanden gibt es 7 Feiertage – erster und zweiter Weihnachtstag, Ostermontag, Pfingstmontag, Koningsdag, Christi Himmelfahrt und Neujahr –, die in der Regel arbeitsfrei sind.

Wie ist man als Grenzgänger krankenversichert?
Grenzgänger, die ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, sind nach niederländischem Recht verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die gesetzlichen Beiträge im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (Zorgverzekeringswet, Zvw) werden in den Niederlanden bezahlt. Es ist ein nominaler Beitrag von ca. € 95 im Monat für einen Erwachsenen an die Krankenkasse zu zahlen. Das Gesetz sieht (Stand 2015) eine jährliche Selbstbeteiligung an Krankheitskosten in Höhe von € 385 vor (ausgenommen sind Hausarztbesuche). Darüber hinaus können sich die Arbeitnehmer für eine höhere Selbstbeteiligung entscheiden: Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto geringer fällt der Beitrag aus.
Die deutsche Krankenkasse bestimmt, welche Familienmitglieder in den Niederlanden „mitversichert“ werden. Ist das Familienmitglied in den Niederlanden oder Deutschland nicht selbst versichert, wird es in den Niederlanden mitversichert. Für den mitversicherten Ehepartner und Kinder ab 18 Jahren muss an das CAK (vorher Zorginstituut Nederland, Verbindungsstelle für die Krankenversicherungen) – ein monatlicher Beitrag gezahlt werden, minderjährige Kinder sind beitragsfrei.
Grenzgänger dürfen ebenfalls die niederländische Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Es besteht kein Anspruch (mehr) auf deutsches Pflegegeld (Geldleistung), wohl aber auf Sachleistungen der Pflegeversicherung.

Haben Grenzgänger Anspruch auf Leistungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit?
Die niederländische Arbeitsunfähigkeitsversicherung (Wet werk en Inkomen naar Arbeidsvermogen, WIA) tritt nach der Lohnfortzahlung in Kraft und ist eine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistung unabhängig von der Anzahl der Erwerbsjahre ist. In den Niederlanden gelten Arbeitnehmer als vollständig und dauerhaft arbeitsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, 20% des gewöhnlich verdienten Lohns zu verdienen. Sie haben dann Anspruch auf eine Einkommensunterstützung für Erwerbsunfähige (inkomensvoorzieningvolledig arbeidsongeschikten, IVA), die 75% des zuletzt verdienten Lohns beträgt. Es gilt ein Tageshöchstsatz.
Wird ein Arbeitnehmer teilweise oder vorübergehend arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf eine Leistung im Rahmen des Gesetzes über die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit (Werkhervatting Gedeeltelijk Arbeidsgeschikten, WGA). Der Lohnverlust muss in diesem Fall mindestens 35% betragen. Bei der WGA-Rente gilt: Je mehr gearbeitet wurde, desto höher ist das Einkommen. Drei unterschiedliche WGA-Leistungen gibt es: die lohnabhängige Rente, die Lohnaufstockungsrente und die Anschlussrente.

Welche Familienzuschläge gibt es in den Niederlanden?
Es gibt drei Arten von Familienzuschlägen: das Kindergeld bis 18 Jahre, den einkommensabhängigen Kinderzuschlag und den Kinderbetreuungszuschlag. Das niederländische Kindergeld ist eine vierteljährliche Leistung des Staates, die deutlich niedriger ist als der Betrag des deutschen Kindergeldes. Die Beträge sind gleichbleibend und richten sich nicht nach Kinderzahl oder Familieneinkommen.
Sollten das niederländische Kindergeld und der niederländische Kinderzuschlag unter dem deutschen Kindergeld liegen, so kann man bei der Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland ein Differenzkindergeld beantragen.
Besteht Anspruch auf Kinderzuschlag, braucht der Kinderzuschlag nicht selbst beantragt zu werden. Dies geschieht automatisch von der SVB (Sociale Verzekeringsbank) beim niederländischen Belastingdienst.
Arbeiten beide Elternteile und ist mindestens eines in den Niederlanden beschäftigt, besteht ein Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag. Dieser Zuschlag kann auch dann ausgezahlt werden, wenn die Kinder in einer deutschen Betreuungseinrichtung aufgenommen werden. Die Höhe des Kinderbetreuungszuschlags ist abhängig vom Familieneinkommen und den Kosten, die für die Kinderbetreuung anfallen.

Haben in den Niederlanden tätige Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. niederländisches Krankengeld? Wie lange währt der Anspruch auf niederländisches Krankengeld und wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Auch Arbeitnehmer aus Deutschland haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung erfolgt für die Dauer von maximal 104 Wochenund beträgt meistens 70% des letzten Gehalts. In sehr vielen cao´s wurden 100% für das erste Jahr vereinbart. Im zweiten Krankheitsjahr gilt meistens eine Lohnfortzahlung von 70%.
Nur bei Schwangerschaft oder z.B. Zeitarbeit wird das gesetzliche Krankengeld ausgezahlt. Die Krankmeldung erfolgt beim niederländischen Arbeitgeber und wird an den arbodienst (Betriebsgesundheitsdienst) weitergeleitet. Der Arbeitnehmer muss sich in Deutschland beim Hausarzt melden, der wiederum die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die deutsche Krankenkasse schickt. Die Krankenkasse meldet dies dem niederländischen arbodienst.

Für verbindliche, weitere und vollständige Informationen kontaktieren Sie bitte einen GrensInfoPunkt.

Quelle: 30 häufig gestellte Fragen zum Thema „Arbeiten in den Niederlanden“, Herausgeber Grenzinfopunkte, mitfinanziert durch Eures

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